| Die E-Zigarette - Bild: Wikipedia Sigismund von Dobschütz |
Inzwischen haben Tests gezeigt, dass der Dampf Reizgas und tabakspezifische krebserregende Stoffe enthält. Das kann eine Gefahr für Raucher und Umstehende sein. Zudem kann der Rauch allergische Reaktionen auslösen.
Solange die Gefahren der E-Zigarette nicht richtig erforscht sind, sollte man sie, wie auch die richtige Zigarette, an vielen Orten verbieten. Das wollen einige Kommunen auch tun. NRW hat das Liquid mit dem die Zigarette betrieben wird kurzerhand als Arzneimittel eingestuft und es unterliegt somit dem Arzneimittelgesetz. Dagegen will sich jetzt aber der Verband des eZigarettenhandels e.V. wehren. Heute verbreitete er verbreitete folgende Pressemeldung:
EZigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen
Seevetal (ots) - Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.
Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. "Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.
Seevetal (ots) - Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.
Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. "Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.
Die Argumentation, dass das Produkt andernorts ja auch erlaubt ist, greift allerdings etwas kurz. Was in den USA erlaubt ist, muss nicht immer gut sein. Auch in Österreich wird das Liquid der Zigarette vom Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen als Arzneimittel eingestuft und dies schon seit 2007.
Hoffen wir also, dass bald europaweit dieser Argumentation gefolgt wird. Oder würden Sie ihrem Kind eine E-Zigarette anbieten, weil sie ja ach so unschädlich ist?
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